Aktuelles

 

Rumänien - Deutschland -  German-Romanian Business Conference - Berlin, 28-29.09.2023

Romania’s potential in the region is a well-known fact, which is currently boosted by the new geopolitical context. This business conference for the promotion of Romania as solid investment location aims to address the opportunities and cooperation areas that Romania has to offer, to strengthen economic and political partnerships and to increase German activities in Romania and the Republic of Moldova.
High ranking representatives of all three Governments as well as high-profile companies will attend the event as speakers and participants in the discussion panels during 2 intense days that will concentrate on several significant aspects of the regional economy.
1st conference day: IHK Berlin
During the first conference day, Romania will be looked at through the lens of its industrial capacity, including the innovation and digitization sector. Investors searching for new opportunities are attracted by the accelerated nearshoring trend, by the constantly improving infrastructure – transportation as well as digital -, backed up by the NATO and EU memberships.
2nd conference day: DIHK Berlin
The second day will bring to the fore Romania’s competitiveness in terms of sustainable energy, energy production and food supply. Considering that both Romania and Moldova are major players in the agricultural sector, with high potential in the “Farm to Fork” segment, and that both hold an expanding portfolio of new energy projects, these areas allow for new cooperations and possibilities.

Quelle:  https://www.ahkrumaenien.ro/events/event-details/german-romanian-business-conference-strengthening-partnerships-turn-challenges-into-opportunities

Rumänien: Emisiune Avocatul Diasporei - 07.09.2023, ora 20:00, invitata Rechtsanwältin Bianca Krakkai LL.M.    

http://www.rtvd.ro/emisiuni-germania/

https://www.youtube.com/watch?v=V0u9YVURZWU

Incepand cu finalul lunii august 2023, Radioteleviziunea Diasporei, RTVD a inceput difuzarea unor programe din principalele tari europene unde se afla romani, privind problemele juridice care apar in viata de zi cu zi in diaspora. Proiectul este derulat cu sprijunul Departamentului pentru Romanii de Pretutindeni din cadrul si sunt abordate teme de larg interés pentru romani.In calitate de invitati sunt avocati romani din diverse tari, in principal Italia, Spania, Germania, Franta si Anglia. Proiectul prezinta informatii juridice de baza pentru o mai buna integrare a romanilor care traiesc peste hotare. Astfel, sunt abordate temele care afecteaza viata noastra de zi cu zi, de la obtinerea actelor de rezidenta, legalizarea documentelor romanesti, echivalarea si omologarea diplomelor, aspecte ce tin de dreptul muncii dar si informatii despre dreptul familiei, infiintare firme, mosteniri, pensii, informatii taxe si impozite, drept penal, medical, etc. In functie de tara in care va aflati, puteti accesa emisiunile dedícate informatiilor juridice de interés general din zona respectiva, facand click pe fereastra cu steagul tarii respective.

Rumänien: Aufhebung des Verbots von mehreren sog. Ein-Mann-Gesellschaften 

Durch die Änderung des Gesetzes 31/1990 ist nunmehr auch in Rumänien zulässig, dass jede natürliche oder juristische Person Alleingesellschafterin beliebig vieler rumänischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein kann. Somit müssen Unternehmer, die die Gründung rumänischer Gesellschaften beabsichtigen, keine zusätzliche Beteiligung eines zweiten Gesellschafters mehr einplanen. Diese Änderung kommt insbesondere Unternehmensgruppen zugute, die den Aufbau von Holding-Strukturen planen. In Rumänien war diese in Deutschland übliche Unternehmensstruktur bislang ausgeschlossen.   

Rumänien: Share Deals vereinfacht

Durch die Änderungen des Gesetzes 31/1990 treten u.a. Erleichterungen bei der Abtretung von Geschäftsanteilen an Dritten (Nicht-Gesellschafter) ein. Es wird nunmehr nicht mehr zwischen Abtretung Zugunsten von Gesellschaftern und Nicht-Gesellschaftern unterschieden. Die Widerspruchsfrist entfällt. Der Beschluss zur Abtretung muss jedoch mit einer Mehrheit von 3/4 erfolgen. Anderslautende Regelungen in der Satzung haben jedoch weiterhin Vorrang. 

Rumänien: Lohnkosten

Unternehmen profitieren von noch geringen Löhnen. Im Privatsektor sind sie deutlich niedriger als im öffentlichen Sektor. Die Kosten für gut ausgebildetes Personal steigen aber. 

Quelle:  https://www.gtai.de/gtai-de/trade/wirtschaftsumfeld/bericht-wirtschaftsumfeld/rumaenien/lohnkosten-244138

Rumänien: Hoher Umfang an gewährten Fördermitteln

Die Europäische Union stellte im Finanzrahmen 2014 bis 2020 insgesamt Fördermittel in Höhe von ca. 42 Milliarden EURO zur Verfügung. Bei Erfüllung grundlegender wirtschaftlicher Voraussetzungen und Umsetzung beziehungsweise Einhaltung der politischen Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Europäischen Union kann das Land auch im künftigen EU-Finanzrahmen 2021 bis 2027 mit solcher Umsetzung rechnen.
Quelle: www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Maerkte/Geschaeftspraxis/swot-analyse,t=swotanalyse--rumaenien-november-2018,did=2191912.html 

Rumänien: Biogas Förderung

Am 14. April 2017 ist der Regierungsbeschluss Nr. 216/2017 zur Genehmigung einer staatlichen Beihilferegelung für Investitionen zur Förderung der Energieerzeugung aus weniger genutzten erneuerbaren Energiequellen, namentlich Biomasse, Biogas und geothermische Energie im rumänischen Amtsblatt veröffentlicht. Die staatliche Beihilfe zielt darauf ab, die installierte Kapazität von Strom und Wärmeenergie aus Biomasse, Biogas und Geothermie um 60 MW zu erhöhen.

Das jetzige sog. "Call" endet am 31.12.2018 um 10.00 Uhr.

Rumänien: Neue Schiedsgerichtsordnung des Internationalen Handelsgericht der IHK Rumäniens

Das Internationale Handelsschiedsgericht der Industrie- und Handelskammer Rumäniens weist auf die neue Fassung seiner Schiedsgerichtsordnung hin, die bereits zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist und nun auch in englischer Übersetzung vorliegt. Das Internationale Handelsschiedsgericht der Industrie- und Handelskammer Rumäniens (Curtea de Arbitraj Comercial Internaţional de pe lângă Camera de Comerţ şi Industrie a României) besteht seit 1953 und feiert im laufenden Jahr somit sein 65-jähriges Jubiläum.

Die neue Fassung der Schiedsgerichtsordnung (Reguli de procedură arbitrală; rumänisch/ englisch) soll das Verfahren straffen und beschleunigen sowie seine Qualität sichern. Die Neuerungen umfassen unter anderem:

  • den Wegfall der Person eines Ersatzschiedsrichters bei gleichzeitiger Stärkung des oder der Vorsitzenden des Schiedsgerichts;

  • die Schaffung von klaren Regeln für Mehrparteienschiedsverfahren (Art. 16, 17);
  • das neue Instrument des Eilschiedsrichters (rumänisch: „arbitrul de urgență“; englisch: „emergency arbitrator“), das die Anordnung von einstweiligen Maßnahmen bereits vor der Konstituierung des Schiedsgerichts ermöglicht (Annex II zur Schiedsgerichtsordnung);
  • die Einführung eines beschleunigten Verfahrens (rumänisch: „procedura arbitrală simplificată“; englisch: „expedited arbitration“), das auf Fälle mit einem Streitwert von bis zu 50.000 Leu (circa 12,700 Euro) automatisch Anwendung findet, aber auch für sonstige Streitigkeiten von den Parteien vereinbart werden kann (Annex V zur Schiedsgerichtsordnung).

Bei der Person des Eilschiedsrichters folgt das rumänische Handelsschiedsgericht dem Trend der letzten Jahre in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Einige renommierte internationale Schiedsinstitutionen – wie etwa der Internationale Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer (ICC), das International Centre for Dispute Resolution (ICDR), das Schiedsinstitut der Stockholmer Handelskammer (SCC) und andere – haben mit dieser Neueinführung die Möglichkeit geschaffen, bereits vor der Konstituierung des Schiedsgerichts die Anordnung von vorläufigen oder sichernden Maßnahmen zu beantragen.

Das Eilschiedsrichterverfahren (Emergency Arbitrator) ist nicht mit dem beschleunigten Verfahren (Expedited Arbitration) zu verwechseln. Das beschleunigte Verfahren findet in aller Regel vor einem Einzelschiedsrichter statt und beinhaltet kürzere Fristen und weniger Schriftsatzrunden.

Die Musterschiedsklausel des Internationalen Handelsschiedsgerichts der Industrie- und Handelskammer Rumäniens findet sich im rumänischen Original und in englischer Übersetzung im Annex IA der Schiedsgerichtsordnung. Die Musterschiedsklausel sollte mit der Anzahl der Schiedsrichter (ein oder drei), der Festlegung des Schiedsortes (ausschlaggebend für das anwendbare Schiedsrecht und die hilfsweise Zuständigkeit der staatlichen Gerichte) sowie der Angabe der Verfahrenssprache ergänzt werden.

Vertreter von Unternehmen, deren Verträge entsprechende Schiedsklauseln enthalten, und/oder im Rumäniengeschäft tätig sind, sollten sich mit den Neuerungen vertraut machen.

Quelle: GTAI http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/recht-aktuell,t=rumaenien--neue-schiedsordnung-des-internationalen-handelsschiedsgerichts-der-ihk-rumaeniens,did=1923858.html

Rumänien: Entsendung - Neues Gesetz

In Rumänien ist am 20.05.2017 ein neues Gesetz zur Regelung der grenzüberschreitenden Entsendung in Kraft getreten: Legea nr. 16/2017 privind detasarea salariatilor in cadrul prestarii de servicii transnationale

Das Gesetz setzt die Entsenderichtlinie 96/71/EG und die Richtlinie 2014/67/EU um.

EU: Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen

Die Verordnung ist am 18. Januar 2017 in Kraft getreten und gilt in Deutschland unmittelbar. Die Verordnung soll die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erleichtern und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug vereinfachen. Gläubiger haben die Möglichkeit, in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Dänemarks) unter einheitlichen Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken und zu vollziehen. Bisher musste in jedem Vollstreckungsstaat ein eigenständiges Verfahren eingeleitet werden.

Das Bundesamt für Justiz ist in Deutschland die zentrale Auskunftsbehörde für die Einholung von Kontoinformationen nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO).

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/EUKontenpfaendung/EUKontenpfaendung_node.html

Rumänien: Steuer - Fristenkalender

Die rumänische Finanzbehörde ANAF hat den Fristenkalender zur Abgabe von Erklärungen für das Jahr 2017 veröffentlicht: 

https://static.anaf.ro/static/20/Anaf/Calendar_obligatii_fiscale_2017.htm

Rumänien: Födermittel Agrar - Förderung von Investitionen in Sachanlagen - Maßnahme 4.1 bis 30.10.2015 geöffnet

Budget: 205.776.952 Euro
Verlorene Zuschüsse: 30-50% bis 2 Mio. €/ Vorhaben
Frist für die Abgabe der Fördermittelanträge: bis 30.10.2015 um 16.00 Uhr

http://portal.apdrp.ro/Uploads/Sesiune%20DEPUNERE%20PROIECTE/2015/subMasurile_4.1_si_6.1/Anunt_CerereProiecte_sM4.1_sM6.1_S01.15.pdf

 

Rumänien: Gesetzlicher Zinssatz bei Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr für das erste Halbjahr 2015 (1.1.2015-30.6.2015)

Der gesetzliche Zinssatz bei Zahlungsverzug beträgt in Rumänien im ersten Halbjahr 2015 10,75% (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Rumänischen Nationalbank (rum. Banca Nationala a Romaniei) in Höhe von 2,75%.

Rumänien: Entwurf der Energiestrategie 2015-2035

Der zweite Entwurf der Energiestrategie 2015-2035 ist als Zusammenfassung in deutscher Sprache auf der Internetseite der AHK/ Econet Romania abrufbar http://www.econet-romania.com/files/Energiestrategie%202015-2035.pdf

Der Entwurf enthält wichtige amtliche Informationen über den rumänischen Energiesektor und über die geplante Entwicklung in diesem Bereich bis 2035.

EU: Erleichterung bei der Vollstreckung im Ausland innerhalb der EU

Am 10. Januar 2015 tritt die Verordnung (EU) Nr. 1215/ 2012 in Kraft. Für die grenzüberschreitende Vollstreckung bedeutet dies, dass eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung, die in diesem Mitgliedstaat vollstreckbar ist, in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar ist, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. Das deutsche Urteil kann z.B. ohne weiteres in Rumänien vollstreckt werden. Voraussetzung ist lediglich die Ausfertigung der Entscheidung und eine Bescheinigung des deutschen Gerichts, das die Entscheidung erlassen hat. Die Gerichte werden bzgl. der Bescheinigung Formblätter gem. Art. 53 i.V.m. dem Anhang I der Verordnung auf Antrag des Gläubigers ausstellen.

Rumänien: Wirtschaftstrends Jahreswechsel 2014/ 2015: Rumänien bleibt auf Wachstumskurs

Bukarest (gtai) - Rumänien bleibt auf Wachstumskurs. Das Jahr 2014 brachte zwar eine leichte Delle. Die kommenden beiden Jahre versprechen aber eine zunehmende Dynamik. Die privaten und insbesondere die öffentlichen Investitionen sollen wieder zulegen. Der private Verbrauch bleibt robust. Die Abwicklung der alten und der Einstieg in die neue EU-Förderperiode schaffen vielfältige Geschäftschancen. Das Land hat Potenzial als Investitionsstandort und zunehmend auch als Absatzmarkt.

Umwelttechnik/ EU-Fördermittel in Milliardenhöhe

Der Nachholbedarf Rumäniens beim Abfallmanagement und Recycling sowie in der Trinkwasser- und Abwasserentsorgung ist groß. Für die Abfallwirtschaft hat sich das Land im Zuge des EU-Beitritts zur Erfüllung ehrgeiziger Ziele verpflichtet. So sollte der Anteil der Bevölkerung mit Zugang zum Abfallentsorgungssystem bis zum Jahr 2017 auf 100% (2009: 54%) erhöht werden. Dutzende neue Deponien sind zu bauen, zahlreiche andere, die den EU-Vorschriften nicht entsprechen, zu schließen. Auch bei Bau/ Modernisierung von Kläranlagen sowie des Trink- und Abwassersystems ergeben sich Geschäftschancen, zumal die EU für viele Projekte Fördergelder in Milliardenhöhe auch in der Förderperiode 2014-2020 zur Verfügung stellt. 

Frau Krakkai hat am 12.11.2014 an der Fachveranstaltung "6. Energiepolitischer Dialog - Der Strommarkt der Zukunft - Braucht es künftig Kapazitätsmärkte?" teilgenommen. Die Veranstaltung hat im Deutschen Bundestag in Berlin stattgefunden. Diese wurde von der CDU/ CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag organisiert.

Frau Krakkai hat am 21.11.2014 im Rahmen des wichtigsten Forums für erneuerbare Energien in Rumänien - "International Forum - Biogas in Romania - Palace Hal in Bukarest"/  RENEXPO® SOUTH-EAST EUROPE über das Thema "Legislative Issues on Biogas Projects" vorgetragen. Mehr Informationen über die Veranstaltung sowie das Programm finden Sie unten: http://www.renexpo-bucharest.com/biogas-conference.html  

Nach der Novelle des EEGs in Deutschland stellen das rumänische Markt und die gesetzlichen rumänischen Fördermöglichkeiten eine sehr attraktive Alternative für deutsche Investoren, Anlagebetreiber, Anlagebauer oder Planer dar. Die rumänische Regierung unterstützt ausdrücklich die Förderung von Biogas und hier insbesondere von KWK in Rumänien. Anders als in den Bereichen Windenergie und Photovoltaik ist die Gesetzeslage bzgl. Förderung von Biogas in den letzten Jahren unverändert stabil und auf einem hohen Niveau geblieben. 

Frau Krakkai hat am 29.10.2014 an der Fachveranstaltung "Ausschreibungen für Erneuerbare-Energien-Kapazitäten im Ausland - Erfolgreich teilnehmen!" teilgenommen. Die Veranstaltung hat im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin stattgefunden. Diese wurde von der Initiative "renewables - made in Germany" und der Deutschen Energie-Agentur organisiert.

http://www.export-erneuerbare.de/EEE/Redaktion/DE/Kurzmeldungen/Aktuelle_Meldungen/2014/141029_fv-ausschreibungen.html

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg hat Frau Krakkai mit Wirkung vom 20.06.2014 zum Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Internationales Wirtschaftsrecht gewählt http://www.rak-brb.de/data/fachanwaltschaften/vorpruefungsausschuesse/185-fachanwaltsausschuss-internationales-wirtschaftsrecht.html

 Rumänien: Fördermittel zur Schaffung von Arbeitsplätzen

Regierungsbeschluss 332/ 2013 Staatliche Beihilfe für die Unterstützung von Investitionen, die die regionale Entwicklung durch Schaffung von neuen Arbeitsplätzen fördert.

Förderfähig sind Unternehmen aus der Industrie die in Rumänien eingetragen/ ansässig sind (einschließlich Großunternehmen).

Förderfähige Kosten sind Lohnkosten für zwei aufeinander folgende Jahre für die neu geschaffenen Arbeitsplätze.

Die Förderquote ist bis zu 50% der förderfähigen Kosten, abhängig von dem Ort der Investition.

Das Gesamtbudget ist € 600 Mio., € 100 Mio pro Jahr

Die Aufrufe werden jährlich erfolgen, wobei der erste Aufruf bis 17 Oktober 2014 geöffnet ist.

Das Programm soll bis Ende 2020 gültig sein.

Das Programm eignet sich für Unternehmen die Investitionen planen, welche mindestens 10 Arbeitsplätze schaffen.

Rumänien: Fördermittel für Landwirtschaft

Das nationale Programm zur Landwirtschaftsentwicklung PNDR 2014-2020 ist im Juli von dem rumänischen Landwirtschaftsministerium veröffentlicht. Eine Zusammenfassung des Programms finden Sie unter:

http://www.fonduri-ue.ro/res/filepicker_users/cd25a597fd-62/2014-2020/po/Prezentare.PNDR.2014-2020.pdf

Rumänien: Fördermittel für erneuerbare Energien

"Unternehmen die sich für Investitionen im Bereich der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen interessieren, können Finanzierung für Projekte durch EU Fonds in der Planungsperiode 2014-2020 im Rahmen des neuen operationellen Programms Großinfrastruktur erhalten.

Im Rahmen des operationellen Programms Großinfrastruktur (rum. POIM) werden durch die Maßnahme 7.1 Investitionen der Energieerzeuger aus erneuerbaren Energiequellen, deren Energie vertrieben wird, gefördert. Nachfolgend wird dieses Verfahren detaillierter dargestellt:
• Prioritätsachse 7, Spezifisches Ziel 7.1 -"Steigerung der installierten Kapazität aus erneuerbaren Quellen zur Strom- und Wärmeerzeugung"

Zielsetzung: Reduzierung des Kohlenstoffausstoßes aus dem Energiebereich in der Atmosphäre und Minderung des Verbrauchs von fossilen Brennstoffen (Kohle - im Falle des Stroms, Gas- im Falle der Wärme).

Folgende Projektarten können finanziert werden:

  • Errichtung und Modernisierung der Produktionskapazitäten für Strom und / oder Wärme durch Biomasse- und Biogasanlagen
  • Errichtung und Modernisierung der Produktionskapazitäten für Wärme durch Geothermie-Anlagen
  • Errichtung und Modernisierung der Produktionskapazitäten für Strom durch Kleinwasserkraftwerke
    Antragsberechtigte: Unternehmen und kommunale Behörden, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu Vertriebszwecken erzeugen.

Höhe der Förderung (geschätzt): Bis zu 45% für Großunternehmen; bis zu 65% für KMUs (regionalabhängig)

Förderfähige Kosten: Als förderfähig werden die Direktkosten, die in Zusammenhang mit der Sicherstellung eines verbesserten Umweltschutzes stehen, eingestuft."

Quelle: Norbert Höckl, Manager/Administrator, GCI Management & Advisory SRL - veröffentlicht auf Econet Romania http://www.econet-romania.com/ge/article/638/gci-management-eu-fonds-fr-erneuerbare-energie.html   

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

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